Statuten des Journalismuspreises Informatik

Lesen Sie sich bitte die Statuten aufmerksam durch und bestätigen Sie diese durch ein Mausklick unten.
§ 1 Veranstalter und Gegenstand

(1) Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie schreibt für das Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit dem Saarland Informatics Campus den "Journalismuspreis Informatik" aus.

(2) Der Preis trägt den Namen "Journalismuspreis Informatik".

(3) Der Journalismuspreis Informatik verfolgt das Ziel, die Berichterstattung über Themen der Informatik zu verstärken.

§ 2 Preiskriterien

Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für journalistisch herausragende, allgemeinverständliche, in deutschsprachigen Medien veröffentlichte Beiträge, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• in der breiten Öffentlichkeit das Interesse für Themen der Informatik wecken
• Forschungsergebnisse der Informatik und ihre Anwendungen allgemein verständlich vermitteln
• Jugendliche an das Studien- und Ausbildungsfach Informatik heranführen
• verdeutlichen, wie die Informatik heute viele Lebensbereiche unterstützt und beeinflusst
• Anstöße geben für eine gesellschaftskritische Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der Informatik

§ 3 Preiskategorien und -dotation

(1) Der Journalismuspreis Informatik wird in folgenden Kategorien verliehen:

Kategorie Audio
Ausgezeichnet in dieser Kategorie werden einzelne Autorinnen oder Autoren oder Reaktionsteams für den besten gesendeten Hörfunkbeitrag, oder nach journalistischen Grundsätzen erstellten Audioclip, der von einem breiten Publikum gehört wurde. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis in dieser Kategorie ist mit 5.000 Euro dotiert.

Kategorie Text
Ausgezeichnet in dieser Kategorie werden einzelne Autorinnen oder Autoren oder Reaktionsteams für den besten in einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem anderen unabhängigen Print- oder Onlinemedium veröffentlichten Beitrag. Der Preis in dieser Kategorie ist mit 5.000 Euro dotiert.

Kategorie Video und Multimedia
Ausgezeichnet in dieser Kategorie werden einzelne Autorinnen oder Autoren oder Reaktionsteams für den besten gesendeten Fernsehbeitrag, oder nach journalistischen Grundsätzen erstellten Videoclip, der von einem breiten Publikum gesehen wurde. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis in dieser Kategorie ist mit 5.000 Euro dotiert.

(2) Die Jury kann zusätzliche Preiskategorien oder die Differenzierung bestehender Preiskategorien beschließen, sofern die Dotation gesichert ist. Dies betrifft vor allem journalistische Veröffentlichungen, die nur über das Internet verbreitet werden.

(3) Sind an einem Beitrag mehrere Autoren beteiligt, werden sie gemeinsam ausgezeichnet. Soweit der Preis dotiert ist, erhalten mehrere Autoren das Preisgeld zu gleichen Anteilen.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen

(1) Beiträge zu den Kategorien nach § 3 Abs. 1 können

• durch den ausstrahlenden Programmveranstalter
• durch das publizierenden Presseorgan
• durch die für den Beitrag zuständige Redaktion
• durch den Autor
• oder durch den Produzenten
eingereicht werden.

(2) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die im Zeitraum, der in der aktuellen Ausschreibung bekanntgegeben wurde, in Deutschland und in deutschsprachigen Medien im Ausland veröffentlicht worden sind und die den Preiskriterien (§ 2 Abs. 1) entsprechen.

(3) Mit der Anmeldung gemäß Abs. 1 werden den Veranstaltern des Journalismuspreises Informatik die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung von Ausschnitten der eingereichten Beiträge im Rahmen der Preisverleihung des Journalismuspreises Informatik eingeräumt.

(4) Mit der Anmeldung wird die Anerkennung dieser Statuten bestätigt.

§ 5 Jury

Für alle Kategorien nach § 3 Abs. 1 wird von der Geschäftsführung des Journalismuspreises Informatik eine Jury bestellt, die sich unter anderem aus Vertretern der Medien, der Wissenschaftskommunikation, der Wissenschafts-Pressekonferenz, der Gesellschaft für Informatik, der Universität des Saarlandes und der „Bundesweiten Informatikwettbewerbe“ zusammensetzt.

§ 6 Auswahl

(1) Die Entscheidungen der Jury werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden.

(2) Die Entscheidungen werden in nicht öffentlichen Sitzungen getroffen. Sie sind endgültig und schließen den Rechtsweg aus. Bei einer hohen Zahl von Anmeldungen wird eine Vorauswahl durchgeführt.

(3) Die Juroren sind von der Teilnahme am Journalismuspreis Informatik ausgeschlossen.

(4) Auf die Auswahl als Preisträger besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 7 Geschäftsführung

(1) Die Geschäftsführung für den Journalismuspreis Informatik liegt beim Büro des Saarland Informatics Campus an der Universität des Saarlandes. Die Postanschrift lautet:

Saarland Informatics Campus
Journalismuspreis Informatik
Campus Gebäude E 1.7
66123 Saarbrücken

§ 8 Angaben und Unterlagen zu den eingesandten Beiträgen.

(1) Für die Kategorie „Video und Multimedia“ und für die Kategorie „Audio“ müssen der Geschäftsführung bis zum Ende des aktuellen Bewerbungszeitraumes folgende Angaben und Unterlagen vorliegen:

• Liste der Namen aller maßgeblich an dem Beitrag Beteiligten (insbesondere Autor/-in, ggf. Co-Autor/-innen)
• Kurzbiografie mit Altersangabe/ Lebenslauf des/der Autor/-innen
• Kontaktdaten (Email und Telefonnummer) des/der einreichenden AutorIn
• Titel des Beitrags
• Ein Exemplar des eingereichten Beitrages in MP3- bzw. MP4-Format
• Name des Publikationsorgans
• Sendedatum
• Eine kurze Inhaltsangabe in Deutsch (max. 700 Zeichen)

Erklärung des Einsendenden, dass für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis die Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt und die Beteiligten mit der Einreichung einverstanden sind.

(2) Für die Kategorie Text müssen der Geschäftsführung bis zum Ende des aktuellen Bewerbungszeitraumes folgende Angaben und Unterlagen vorliegen:

• Liste der Namen aller maßgeblich an dem Beitrag Beteiligten (insbesondere Autor/-in, ggf. Co-Autor/-innen)
• Kurzbiografie mit Altersangabe/ Lebenslauf des/der Autor/-innen
• Kontaktdaten (Email und Telefonnummer) des/der einreichenden AutorIn
• Titel des Beitrags
• Eine Kopie des eingereichten Beitrags im PDF-Format
• Name des Publikationsorgans
• Datum der Veröffentlichung
• eine kurze Inhaltsangabe in Deutsch (max. 700 Zeichen)

Erklärung des Einsendenden, dass für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis die Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt und die Beteiligten mit der Einreichung einverstanden sind.

(3) Die Zahl der angemeldeten Arbeiten ist auf drei Beiträge eines Autors begrenzt.

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